Arbeitszeiterfassung nach ArbZG rechtssicher umsetzen
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits heute - seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Notory Hora setzt sie sauber um: eine Echtzeit-Engine prüft Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit und warnt Verwalter und Mitarbeiter. Alle Grenzen sind konfigurierbar (Paragraf 7 ArbZG), jede Aufzeichnung revisionssicher.
Die Pflicht gilt schon jetzt - unabhängig von der Novelle
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber schon nach geltendem Recht ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen - abgeleitet aus Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG im Licht des EuGH-Urteils CCOO (C-55/18). Die geplante ArbZG-Novelle (elektronisch, tagesaktuell, gestaffelt nach Betriebsgröße) liegt Mitte 2026 erst als Referentenentwurf des BMAS vor (17.06.2026) und ist noch nicht in Kraft. Wer heute elektronisch und revisionssicher erfasst, ist für beides gerüstet.
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Höchstarbeitszeit & Ausgleich
Prüfung der werktäglichen 8 Stunden mit Verlängerung auf 10 und Ausgleich binnen 24 Wochen (Paragraf 3 ArbZG). Der 24-Wochen-Durchschnitt wird pro Schicht sauber gerechnet, auch über Nacht- und Sommerzeitwechsel.
Pausen & Ruhezeit
Ruhepausen nach Paragraf 4 (30 Minuten ab 6, 45 Minuten ab 9 Stunden) und die 11-stündige Ruhezeit nach Paragraf 5 - direkt an jedem Kommen-Gehen-Übergang geprüft, nicht nur an Tagesgrenzen.
Nacht-, Sonn- & Feiertag
Regeln zur Nachtarbeit (Paragraf 6) und zur Sonn- und Feiertagsruhe mit Ersatzruhetagen (Paragrafen 9 bis 11), inklusive korrekter Zuordnung mitternachtsüberschreitender Schichten.
Grenzen konfigurierbar (Paragraf 7)
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen abweichen - deshalb sind alle Grenzwerte als Profil hinterlegbar. Warnung geht an Verwalter und betroffenen Mitarbeiter, mit Eskalationsstufen bis zur harten Sperre.
Behördentauglicher Export
Prüfer-Export für Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Gewerbeaufsicht - am Beschäftigungsort vorlegbar, revisionssicher inklusive Änderungshistorie und Hash-Fußzeile.
Revisionssicher & DSGVO
Server-Zeitstempel als Autorität, hash-verkettetes Audit, versiegelbare Monatsabschlüsse. Betrieb self-hosted oder gehostet, mit Verschlüsselung, Mandantentrennung und Betriebsrat-Tauglichkeit (Paragraf 87 BetrVG).
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Fragen zur Arbeitszeiterfassung nach ArbZG
Ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht?
Ja, bereits heute. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) leitet aus Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 1 ArbSchG - im Licht des EuGH-Urteils CCOO (C-55/18) - die Pflicht ab, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Das gilt unabhängig von der noch ausstehenden ArbZG-Novelle.
Was schreibt das Arbeitszeitgesetz konkret vor?
Unter anderem die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (verlängerbar auf 10 mit Ausgleich binnen 24 Wochen, Paragraf 3), Ruhepausen (Paragraf 4: 30 Minuten ab 6, 45 Minuten ab 9 Stunden), 11 Stunden Ruhezeit (Paragraf 5), Regeln zur Nachtarbeit (Paragraf 6) und zur Sonn- und Feiertagsruhe mit Ersatzruhetagen (Paragrafen 9 bis 11). Vieles ist per Tarif- oder Betriebsvereinbarung abweichend regelbar (Paragraf 7).
Ist die ArbZG-Novelle schon in Kraft?
Nein. Die geplante Novelle zur elektronischen, tagesaktuellen Erfassung - gestaffelt nach Betriebsgröße - liegt Mitte 2026 nur als Referentenentwurf des BMAS vor (Stand 17.06.2026) und ist noch nicht in Kraft. Notory Hora erfasst von vornherein elektronisch, tagesaktuell und revisionssicher und macht die ArbZG-Grenzen konfigurierbar.
Wie unterstützt Notory Hora die ArbZG-Compliance?
Eine Echtzeit-Engine prüft jede Buchung gegen die Grenzen und warnt Verwalter und den betroffenen Mitarbeiter - mit Eskalationsstufen von Hinweis über Warnung bis zur harten Sperre. Alle Grenzen sind konfigurierbar (Tarif- oder Betriebsvereinbarung), und ein behördentauglicher Export steht für Prüfungen bereit.
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